Internetgebühr gekippt

Gestern hat das Verwaltungsgericht Braunschweig ein wie ich finde bemerkenswertes Urteil gefällt: Die GEZ-Gebühr für Internet-PCs ist nicht zulässig. Bevor Mißverständnisse aufkommen: Grundsätzlich finde ich den gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk schon eine sinnvolle Einrichtung – einfach, um Fernsehjournalismus wirtschaftlich zumindest etwas unabhängiger zu machen. (Daß die ÖR-Sender dagegen nicht politisch unabhängig sind, hat leider der Fall Brender gezeigt – aber das ist eine andere Geschichte.)

Dessen ungeachtet fand ich es allerdings schon bei der Einführung der entsprechenden „Gebührenerweiterung“ mehr als dreist, wie die Sender einfach ihren eigenen Bedarf neu definiert haben und über die GEZ mit dem Internet ein Medium in (Kosten-)Beschlag nehmen wollten, in denen sie bestenfalls ein Nischendasein führten und führen; sich hier also quasi in ein gemachtes Nest setzen wollten. Umso mehr begrüße ich also das oben genannte Urteil aus Braunschweig.

Gleichzeitig finde ich die Sache aus einem anderen Betrachtungswinkel mehr als bedenklich: In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen Verordnungen und Gesetze nachträglich wieder von Gerichten kassiert werden. Das zeigt zwar einerseits, daß unser Rechtssystem (noch) funktioniert, andererseits wirft es gar kein gutes Licht auf die Politik. Ist es schlichte Unfähigkeit, die verhindert, daß sich die zuständigen Stellen und Personen vor der Verabschiedung eines Gesetzes Gedanken machen, ob dieses überhaupt Bestand haben kann? Oder ist es Dreistigkeit vom Schlage „man kann’s ja mal versuchen“, Bürgerinnen und Bürger weiter auszunehmen (siehe GEZ), zu bespitzeln oder sonstwie zu gängeln, in der Hoffnung, daß es die Bevölkerung schon schlucken werde? In jedem Fall ist mir dabei ganz und gar nicht wohl…

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