Einer der TÜV-Mängel an der G-Klasse waren die Frontscheibenwischer, die in Ruhestellung senkrecht standen. (Auf dem Bild unten ansatzweise zu erkennen.) Das darf so nicht sein, denn es darf sich – zumindest im „Normalzustand” – nichts im Sichtfeld des Fahrers befinden. Lesen Sie weitere Scheibenwischer-Verstellung