Vorläufig wieder Privatsphäre

Michael war gestern zwar schneller, allerdings muß ich natürlich die Sache auch noch kommentieren. 😉 Wie man sicherlich inzwischen mitbekommen hat, hat gestern das Bundesverfassungsgericht das bisherige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gekippt und damit en passant der Politik auch gleich noch eine schallende Ohrfeige verpaßt. Daß mich das freut, brauche ich wohl nicht extra zu erwähnen. Allerdings, und da wird das Thema wieder dem Blogmotto „Hirnfasching“ gerecht, war die Nachrichtenlage der letzten beiden Tage wieder leicht skurril: Während Bundesmutti Angela die CeBit besuchte, werfen sich Industrie und Bundesregierung gegenseitig vor, falsch mit dem Thema (Vorrats-)Datenspeicherung umzugehen.

Weniger erfreulich ist allerdings ein andere Komponente der Angelegenheit, über die ich in der Vergangenheit bereits geschrieben habe: Gäbe es das Bundesverfassungsgericht nicht, wären die Bürgerrechte in diesem Land bereits deutlich sturmreifer geschossen. Das wirft ein äußerst bedenkliches Licht auf das Macht- und Menschen-Verständnis der Politiker dieses Landes und mir graut vor dem Tag, an dem es die Politik schafft, „linientreuere“ Richter ins Bundesverfassungsgericht zu manövrieren.

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