Langer Prozeß

Die folgende Geschichte, die mir über die letzten Monate verteilt passiert ist, paßt definitiv gut unter die Überschrift „Hirnfasching“. Damit das auch für Außenstehende gut ‘rüberkommt, muß ich sie auch in entsprechend epischer Breite erzählen. 🙂

Doch der Reihe nach: Ende März diesen Jahres fand ich beim Stöbern auf eBay eine Auktion, die der Verkäufer mit Fotos aufgehübscht hatte, die er auf meiner Modelle-Homepage geklaut hatte. Nach einer Meldung an das eBay-VeRI-Programm bekam ich die Adresse des Verkäufers (nebenbei bemerkt, eine der wenigen Dinge, die eBay funktionieren…) und konnte ihm daher eine Rechnung über die Nutzung der Bilder schreiben. Bei der Honorarhöhe orientierte ich mich an den Empfehlungen der MFM – und da der Verkäufer sich nicht mit einem einzelnen Bild begnügt, sondern gleich derer fünf kopiert hatte, kam für Hobby-Verhältnisse ein erkleckliches Sümmchen zustande.

Nachdem der Verkäufer die Rechnung nicht zahlte, schrieb ich nacheinander zwei Mahnungen und nachdem ich auch darauf keine Reaktion erhielt, beantragte ich Mitte Mai einen gerichtlichen Mahnbescheid. Hierauf bekam ich dann zum ersten Mal ein Lebenszeichen vom Verkäufer in Form eines nicht näher begründeten Widerspruchs gegen den Mahnscheid, wodurch das Verfahren dann streitig wurde, sprich die Sache tatsächlich vor Gericht ging.

Kraus wurde die Angelegenheit dann, als der nun Beklagte dem Gericht seine Klageerwiderung auf meine Klagebegründung zuschickte: Dort legte er einen Brief vor, den er mir unmittelbar als Antwort auf meine Rechnung geschrieben haben wollte, der mich jedoch nie erreicht hatte. Darin gab er außerdem an, daß er die Fotos nicht auf meiner Seite, sondern auf einer anderen Homepage (mit .de-Domain) gefunden haben wollte. Dummerweise wußten aber weder das DENIC noch Google noch Archive.org irgendetwas von dieser Domain bzw. einer darauf gehosteten Homepage. (Übrigens auch nicht mit richtiger Schreibweise, denn die vom Beklagten angegebene Adresse enthielt einen (englischen) Rechtschreibfehler. 😉 )

Nachdem der zuständige Richter nun vermutlich neugierig geworden war, setzte er – zur Verwunderung meines Anwalts – einen Verhandlungstermin Ende Oktober an (wie man sieht, war durch diverse Verzögerungen inzwischen viel Zeit ins Land gegangen). Wohlgemerkt in Nürtingen, ca. 250 km von mir entfernt. Für diesen Tag hatte ich bereits Urlaub beantragt, als mich Freitagnachmittag (der Termin war am Montag) mein Anwalt anrief und mir mitteilte, daß der Beklagte nicht verhandlungsfähig sei und deswegen der Termin verschoben werden würde.

Der neue Termin war dann für heute angesetzt (was abermals Organisierung eines Urlaubstages bedeutete) und – man ahnt es schon – auch heute lief es nicht wie geplant. Ich war bereits auf dem Weg nach Nürtingen, auf der A3 ungefähr bei Rohrbrunn, als mich erneut mein Anwalt anrief: Der Cousin des Beklagten, seines Zeichens zufällig ebenfalls Anwalt, habe sich gerade bei ihm gemeldet und hätte Interesse an einem Vergleich. Nach einem weiteren Telefonat zwischen den beiden Anwälten sah der gegnerische Anwalt dann aber wohl doch ein, daß mein Anspruch ausreichend gut begründet war, er also sehr wahrscheinlich einen Prozeß verlieren würde und überredete seinen Mandanten dazu, meine Forderung in vollem Umfang anzuerkennen sowie die Gerichtskosten zu übernehmen.

Damit konnte ich dann zwar unverrichteter Dinge wieder umkehren und für den Rest des Tages noch einige dringende Arbeiten im Büro erledigen, jedoch frage ich mich rückblickend schon, warum der Gegenseite die Idee zum Einlenken erst so spät kam…

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