Leider Recht behalten

Mitte April hatte der Hallenser Oberstaatsanwalt Peter Vogt in einem Zeitungsinterview mit der Süddeutschen in einem Interview gesagt, daß alleine in Sachsen-Anhalt 41 Terabyte bzw. 364.000.000 Bilder kinderpornografisches Material auf die Auswertung warten würden. Dies wurde natürlich prompt von den Internetzensur-Befürwortern dahingehend ausgeschlachtet, um nicht zu sagen mißbraucht, daß dies ja ein erdrückender Beweis für die Notwendigkeit von Internetzensursperren sei. Bereits damals hatte ich mich gefragt, ob diese riesigen Datenmengen nicht eventuell doch ein eher Beweis für die Untätigkeit der Sachsen-Anhaltinischen Staatsanwaltschaft und nicht für eine überbordende Kinderpornographie-Verbreitung im Internet sei. Das sieht nun auch Peter Vogt so und ist als Konsequenz mit Wirkung zum Ende des Jahres zurückgetreten.

Verwundert es wirklich, wenn diese Meldung nur eine Randnotiz in der Presse ist und insbesondere der oberste Pro-Internetzensur-Agitationsverein „Deutsche Kinderhilfe“ dazu dezent schweigt?

Manchmal macht es keine Freude, wenn man Recht behält…

Ach ja, die Immunität von Jörg Tauss wurde ebenfalls kürzlich aufgehoben. Bleibt abzuwarten, ob ich auch in dieser Sache Recht behalte.

Schreibe einen Kommentar