Totalverwirrung bei DHL, Teil 6

Nachdem DHL in der Vergangenheit – auch in der jüngeren – bei mir „nur“ mit Schlampereien mannigfaltiger Art aufgefallen war, überschreiten sie nun neuerdings meiner Meinung nach auch die Grenze zum Strafbaren. Mit dem folgenden Paket ging es sozusagen schon „gut los“:

Episode 11

Wartendes und falsch abgelegtes Paket

Zunächst lag es ohne ersichtlichen Grund ganze drei Tage im Verteilzentrum Rodgau herum, zumindest ohne irgendwie gescannt worden zu sein. Dann wurde es am Samstag doch ins Zustellfahrzeug geladen und – oh Wunder! – noch am gleichen Tag zugestellt.

Und das ist die Stelle, an der es richtig interessant wird: Denn laut Online-Tracking wurde es an den „Empfänger (orig.)“, also an mich zugestellt. Allerdings war ich an diesem Tag in Bayreuth, konnte also ganz sicher in Stockstadt kein Paket annehmen. Auch eine Schusseligkeit des Auslieferfahrers, der das Paket vielleicht meinen Eltern ausgehändigt und nur in seinem Computer die falsche Option gewählt hat, kann ausgeschlossen werden – denn meine Eltern waren zu dieser Zeit im Urlaub in Österreich. Es war also definitiv keine Person zu Hause, die das Paket hätte annehmen können. Tatsächlich lag das Paket dann auch einfach vor der Haustür. Zum Glück „nur“ einen halben Tag, denn meine Eltern kamen noch am gleichen Abend aus dem Urlaub zurück. Und ja, es war definitiv ein Paket (kein Päckchen), wie man unschwer am aufgeklebten Paketschein erkennen kann.

Der Paketaufkleber weist eindeutig ein Paket (kein Päckchen) aus.

Ein Paket also, das das Auslieferpersonal nur gegen Unterschrift des Empfängers aushändigen darf. Da der hier tätige Fahrer wahrscheinlich meine Unterschrift auf seinem Computer gefälscht hat, um das System auszutricksen, ist damit aus meiner Sicht der Straftatbestand der Urkundenfälschung (§ 267 StGB) erfüllt.

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