Hitzeopfer, Teil 2½

Jetzt hat’s die Bahn doch noch geschafft, ich muß nochmal auf die ausgefallenen ICE-Klimaanlagen (welch’ deutsch-englisches Wortspiel…) zurückkommen, über die ich gestern eigentlich großzügig hinweg gehen wollte. Inzwischen hat sich die Bahn doch dazu durchgerungen, ihre Hitzeopfer zu entschädigen – mit 50% bis 150% des Ticketpreises. Der unbedarfte Mitmensch mag da „Toll!“ denken, der erfahrene Bahnhasserkenner wittert sogleich einen Haken an der Sache. Und soll recht behalten: Die Bahn zahlt diese Entschädigung nämlich mitnichten in Bar aus, sondern mit … Reisegutscheinen!

Das ist für die Bahn natürlich die billigstmögliche Lösung, denn die Gutscheine kosten nichts. (Man kann höchstens mit einen Einnahmenausfall argumentieren, wenn der Vielfahrer, die Fahrkarte, die er sich für den Gutschein einlöst, in jedem Fall gekauft und ohne Gutschein eben regulär bezahlt hätte. Gelegenheitsfahrer werden den Gutschein aber eher irgendwann mal „einfach so“ verfahren, „weil er halt da ist“ und hätten sich die entsprechende Fahrkarte nie selbst gekauft.) Obendrein ist die zynische Komponente der Aktion auch nicht zu unterschätzen: Mit dem Reisegutschein hat man dann gleich wieder die nächste Chance, in einem Zug mit ausgefallener Klimaanlage und 50°C Innentemperatur zu sitzen.

Danke, liebe Bahn!

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