100.000 (aktualisiert)

Heute Vormittag war es soweit: die Online-Petition gegen Internetzensur hat die Schallmauer der 100.000 Unterzeichner durchbrochen. Das freut mich natürlich und wenn man die bisherigen Zeichnungsrate extrapoliert, erscheint es meiner Meinung nach zwar knapp, aber nicht unmöglich, bis zum Ende der Frist noch mindestens 128.194 Mitzeichner zusammen zu bekommen. Daher also bitte nicht nachlassen und weiterhin Mitmenschen auf die Angelegenheit aufmerksam machen! 🙂

Ansonsten hat sich auch in den letzten Tagen wieder viel getan, hier einige Stichpunkte:

  • Seit einiger Zeit macht das sehr schöne Video „Du bist Terrorist“ die Runde, der eine oder andere mag es schon gesehen haben 🙂
  • F!XMBR hat unter anderem über die StaSi-Träume der Zensurula geschrieben
  • Diverses lustiges bis provokantes Bildmaterial rund um die Internetzensur findet man bei MyHead (via, via)
  • FeFe hat über ein „Proudly banned by“-Logo sinniert. Ich habe das mal für meine eigenen Seiten getestet und bin nicht in den Filtern gelistet. Entweder bin ich also zu wenig systemkritisch oder ich bin zu unwichtig. 😉
  • Auch nett anzuschauen: Die Webseite der geliebten Bundesregierung

Update: Da hätte ich das wichtigste doch fast vergessen. 🙂 Gestern war im Bundestag eine öffentliche Anhörung zum geplanten Zensurgesetz. Beispielsweise auf Netzpolitik.org gibt es eine nette Zusammenfassung und Aufbereitung. Die Frage die dabei bleibt: Lügt das BKA so dreist oder ist man dort mit grandioser Unfähigkeit geschlagen?

Außerdem frage ich mich, ob die Stilblüte in der Stellungnahme des Bundes Deutscher Kriminalbeamter Absicht oder Zufall war:

Bei allem Positiven, das die Online-Welt bietet, das Internet wird zunehmend als Medium für die Vorbereitung und die Ausführung abweichenden Verhaltens, bis hin zur Durchführung krimineller Taten genutzt.

(Hervorhebung durch mich.) „Abweichendes Verhalten“ also. Abweichend von was? Von dem, was die aktuelle Regierung gerade zufällig für gut hält? Eine beängstigende Vorstellung.

Das Armutszeugnis, daß sich der BDK ein paar Absätze weiter ausstellt, glaube ich da schon eher:

Im Internet gibt es bestenfalls einen „flüchtigen Tatort“. – Wenn man nicht sofort das Richtige tut, können alle Ermittlungsansätze auf ewig verloren sein. Bestenfalls 1 % der deutschen Polizei ist aktuell in der Lage, den wichtigen ersten Angriff zu machen, im virtuellen Raum das Flatterband zu spannen und so den TO zu sichern. Klappt das nicht, kommt der Täter davon, wird ermutigt, weiter bzw. erneut zu handeln, das Opfer bleibt Opfer und der Strafanspruch des Staates auf der Strecke.

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