Bildrechte

Daß viele Deutsche ein, sagen wir mal, gestörtes Verhältnis zur Panoramafreiheit haben, merkt man spätestens bei der Diskussion über Google Street View in Deutschland. (Sascha hatte hierzu ja kürzlich auf eine schöne Satire verwiesen.) Ähnlich verhält es sich mit dem „Recht am eigenen Bild“, das ein Verkehrssünder dazu heranziehen wollte, Radarfallenfotos von sich verbieten zu lassen. Der zog bis zum Bundesverfassungsgericht, wo er sich schließlich quasi die ultimative Abfuhr einholte (BVerfG, 2 BvR 759/10 vom 5.7.2010).

Ich weiß natürlich nicht, inwiefern der Kläger die Begründung ernst gemeint hat, oder ob es selbst eher als Satire angesehen hat. Aber abgesehen davon, daß die Angelegenheit sinnlos Steuergelder verbraten hat, muß man doch einen gewissen Originalitätsfaktor anerkennen. 😉